Wissenswertes

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Es ist uns ein Anliegen, Ihre Fragen schnell und umfassend zu beantworten. Aus diesem Grund haben wir hier Antworten auf einige der am häufigsten an uns gestellten Fragen zusammengefasst.

Übersicht der Bezüge abhängig vom Pflegegrad

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld 0,00 € 316,00 € 545,00 € 728,00 € 901,00 € Monatlich
Pflegesachleistung Ambulant 0,00 € 724,00 € 1.363,00 € 1.693,00 € 2.095,00 € Achtung! Abzug vom Pflegegeld Monatlich
-
Übertragsachleistung max. 40% Betreuung 0,00 € 289,60 € 545,20 € 677,20 € 838,00 € Achtung! Abzug vom Pflegegeld Monatlich
-
Verhinderungspflege 0,00 € 1.612,00 € 1.612,00 € 1.612,00 € 1.612,00 € Jährlich
Kurzzeitpflege 0,00 € 1.774,00 € 1.774,00 € 1.774,00 € 1.774,00 € Jährlich
Entlastungsleistung 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € Monatlich
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Pflegehilfsmittel 40,00 € 40,00 € 40,00 € 40,00 € 40,00 € Monatlich
Hausnotruf 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 € Monatlich
-
Beratungseinsatz 23,00 € alle 6 Monate 23,00 € alle 6 Monate 23,00 € alle 6 Monate 34,00 € alle 3 Monate 34,00 € alle 3 Monate Gesetzlich- festgelegt

Stand 01.06.2022

Was ist Beschäftigung?

Bei der Beschäftigung unterstützen wir Pflegebedürftige bei sinnvollen, die Lebensqualität steigernden und die geistige und körperliche Gesundheit fördernden Tätigkeiten, stets mit hoher Zuwendung zu den Fähigkeiten und Wünschen unserer Patienten.

Was ist Kontaktpflege?

Kontaktpflege umfasst die soziale Unterstützung von Menschen bei Trauerbegleitung oder Depressionen und die Integration durch Begleitung bei sozialen Tätigkeiten. Durch unterstützende Maßnahmen und aufmerksames Zuhören können wir Menschen bei der Bewältigung von Traumata helfen und ihr Wohlbefinden so steigern.

Welche Ansprüche haben Sie im Bereich Pflege?

Je nach Pflegestufe haben Sie Anspruch auf Unterstützung durch Ihre Krankenkasse. Dies umfasst sowohl Pflegeleistungen selbst als auch Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Rollatoren oder Verbrauchsmittel. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Ansprüchen und der Antragsstellung und unterstützen Sie bei allen Aspekten.

Was sind Qualitätssicherungseinsätze?

Pflegebedürftige müssen je nach Pflegestufe alle 3 bis 6 Monate einen Qualitätssicherungseinsatz durchführen lassen. Dabei wird die Qualität der Pflege durch unabhängige Experten überprüft und so für Sie gesichert.

Damit Sie sich im komplexen Feld der Pflege zurechtfinden, können Sie Beratungseinsätze beanspruchen. Bei diesen kommen wir bei Ihnen vorbei und beraten Sie ausführlich und gut verständlich zu Ihren Fragen.

Wie wird Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt nach Antrag durch einen Gutachter oder den medizinischen Dienst der Krankenkasse. Nach einer genauen Untersuchung legt dieser die Pflegestufe fest.

Welche Pflegestufen gibt es?

Die fünf Pflegestufen entsprechen steigenden Bedürfnissen an Pflegeleistungen. Sie zeichnen sich durch einen steigenden täglichen Zeitbedarf für die Pflege aus.

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Sollten Sie weiterführende Erläuterungen wünschen, andere Fragen haben oder auf eine andere Art Unterstützung benötigen, so kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder über E-Mail oder vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch.

0221 960 211 11
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